Vergangenen Freitag hat die Wiener Buzzmarketing-Agentur Ambuzzador die  Blog n’Buzz-Veranstaltungsreihe mit dem ersten Event gestartet. Blog n’Buzz soll die österreichische Blogger-Szene besser untereinander (sowie mit Unternehmen) vernetzen und die eigenen Kenntnisse mit frischem Know-How aufzubessern. Nicht nur etablierte Blogger, sondern auch Einsteiger können in verschiedensten Workshops und Vorträgen etwas dazulernen und damit ihren Blog verbessern oder – im Fall von Einsteigern – den ersten Grundstein dazu setzen.

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Ich werde selbst im Modul 2 die Grundlagen sowie einige technische Tipps zur Einrichtung und Aufbau von Blogs zum Besten geben und habe deswegen auch am Freitag bei der Premiere von Blog n’Buzz vorbei geschaut. Hier eine kleine Zusammenfassung und meine Takeaways von den Sessions:

Rechtliche Grundlagen für BloggerInnen

– Von: Wolfgang Renzl, pfletschinger renzl Rechtsanwaltspartnerschaft

Privatsphäre – Meinungsfreiheit

  • Kernaussage: „Man darf alles fast alles schreiben. Man muss nur wissen WIE man es schreibt.
  • Immer die Privatsphäre der Leute, über die man schreibt, beachten. Meinungsfreiheit und Privatsphäre stehen sich hier gegenüber.  Der geltende und äußerst wichtige Grundsatz ist: „Tatsachen müssen wahr sein. Wertungen müssen auf wahren Tatsachen beruhen und nicht exzessiv sein.“ Man kann jemand beispielsweise öffentlich als Lügner beleidigen, wenn man diese Wertung im selben Zug mit einer Tatsache (die nachprüfbar ist) untermauert. Wegen einer einzigen Lüge darf man jedoch denjenigen nicht als „notorischen Lügner“ dastehen lassen – das würde unter „exzessiv“ fallen.
  • Dem Beschuldigten auf jeden Fall die Möglichkeit zur Stellungnahme bieten und diese auch veröffentlichen.

Fotos

  • Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, dürfen in Österreich generell auch ohne deren Erlaubnis veröffentlich werden – Außer man verletzt dadurch berechtigte Interessen. Fotos allein nur der böswilligen Berichterstattung wegen zu posten ist nicht erlaubt. Das Foto allein ist damit selten das Problem. Eher der Einsatz-Zweck und somit die textuelle Bildbegleitung oder der Untertitel.

Copyright und Urheberrecht

  • Der Name eines Blogs ist als Titel geschützt. Die Domain ebenso.
  • Food-Blogger aufgepasst: Ein Rezept an sich (Mengenangaben, wie etwas wann vermengt wird, Zubereitung, etc.) ist nicht urheberrechtlich geschützt. Die Ausformulierung als Text jedoch schon. Auch ein spezieller Name für ein Gericht a la „Susis Sonntagsbraten“ ist nicht geschützt.
  • Dass ein Text überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht sein. Diese ist jedoch nicht genau festgelegt und es kommt immer auf den speziellen Fall an. Die Schöpfungshöhe kann aber schon ab ein paar Zeilen erreicht sein.

Keynote: Medienethik + Diskussionsrunde

– Keynote: Anita Zielina, Stv. Chefredakteurin bei Der Standard – Diskussion: Helge Fahrnberger, Blogger; Sahel Zarinfard, Journalistin; Uschi Fuchs, Bloggerin,

  • Auf Objektivität und Transparenz achten.
  • Persönlichen Bezug zu dem Thema im Blogpost offenlegen.
  • Bei Fehlern bzgl. Medienethik: Offen damit umgehen, Vorkehrungen treffen damit es sich nicht wiederholt.
  • Disclaimer für Blogposts: Leser über Geschenke, Bezahlung, Investionen aufklären

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Glaubwürdigkeit

Uschi Fuchs, Bloggerin foxy.at

Sei dir bewusst wie toll du und dein Blog bist. Und setz das nicht für 20 Euro aufs Spiel.

Die Uschi hat mit ein paar Beispielen begonnen, wie Unternehmen bisher auf sie als Bloggerin zugegangen sind: Bezahle Blogposts, direkte Ansprache mit fixem Geldbetrag und Blogposts, in denen nur über positive Aspekte geschrieben werden soll, sind in dem persönlichen Fundus von Bloggern keine Seltenheit. Warum Unternehmen das machen? Ganz einfach: Blogger erzeugen Mundpropaganda. Und diese wird von vielen Konsumenten besser aufgenommen als klassische Werbung.

Der Blogger bekommt Geld. Das Unternehmen positive und günstige Werbung. Eine Win:Win-Situation also? Nicht wirklich: Denn laut Uschi darf man hier den Leser nicht verwenden. Es ist also eine Win:Win:Lose-Sitation. Denn der Leser legt auf die ehrliche, unbeeinflusste Wertung von dem Blogger großen Wert. Genau deswegen ließt er den Blog regelmäßig. Wenn man seine Leser also durch gekaufte Artikel vergrault, werden diese sich schnell einen anderen Blog suchen.

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Bekommt man von einem Unternehmen ein Testgerät, wird auf eine Reise eingeladen oder ein Event bezahlt, sollte man immer im Blog-Post darauf eingehen. Dies muss nicht immer stur durch einem Disclaimer am Ende des Blogposts geschehen. Blogger können durchaus auch über die Hintergründe direkt im Blogpost aufklären und eine Story um die Entstehung bauen.

Diese „4 Gebote“ für Blogger wurden von Uschi:

  • Kennzeichnung (Vergütete Blogposts gehören gekennzeichnet. Dazu gehören Geld, Sponsorings, Einladungen.)
  • Ehrlichkeit (Sagen, was Sache ist)
  • Stiltreue (Nicht über ein Produkt schreiben, das nicht zum Stil des Blogs passt. Ein USB-Ventilator gehört auf keinen Fashion-Blog)
  • Ausgewogenheit (Nicht zu oft. Faustregel: Auf 10 unbezahlte Inhalte ein bezahlter Post)

Fazit

Blog n’Buzz war sehr angenehm. Die Sessions waren wirklich interessant (komischerweise stehe ich unheimlich auf solche Rechts-Vorträge). Die Gruppengröße war beschränkt und die Atmosphäre deswegen toll. Zusammen mit der Location (The Hub) und der Diskussionfreudigen-Teilnehmern ist schon fast ein wenig Barcamp-Stimmung aufgekommen. Für die nächsten Module und Sessions gibt es übrigens noch Tickets.

 

Disclaimer (nachdem wir es ja gerade gelernt haben): Im Zuge meiner Freelancer-Tätigkeiten bei „Die Socialisten“ habe ich einige Projekte/Aufträge für Ambuzzador erledigt. Außerdem bin ich selbst Vortragender einer Session bei Buzz n’Blog